Grünling

Grünling

Der Grünling (Tricholoma equestre) ist eine Pilzart aus der Familie der Ritterlingsverwandten (Tricholomataceae), der früher oft als Speisepilz gesammelt und auf den Märkten angeboten wurde. Nachdem der Pilz bei einigen Personen eine Muskelschwäche (Rhabdomyolyse) teils mit tödlichem Ausgang verursacht hatte, wird vom Verzehr abgeraten.

Der Grünling fällt in Deutschland unter die Bundesartenschutzverordnung.

Der Hut wird zwischen 5 und 15 Zentimeter breit und ist gelbgrünlich bis bräunlichgrün gefärbt. In der Mitte ist er oft dunkler gefärbt und besitzt einen Buckel. Die Huthaut ist schmierig und mit anliegenden Schuppen besetzt. Die eng stehenden Lamellen sind zitronengelb bis schwefelgelb getönt. Der Stiel kann bis zu 10 Zentimeter lang werden und ist weißlich bis grünlich gefärbt. Das Fleisch ist weiß, in der Stielrinde aber oft gelbgrünlich. Geruch und Geschmack sind mehlartig. Das Sporenpulver ist weiß.

Der Grünling ist vorwiegend im Nadelwald zu finden. Bevorzugt ist er auf Sandböden und unter Kiefern anzutreffen. Der Pilz ist selten.

Der Grünling galt bis zur Veröffentlichung einer französischen Studie im Jahr 2001 als essbar. Die darin enthaltenen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigten, dass der Grünling von der Liste der Speisepilze gestrichen werden sollte. Denn der Pilz hatte bei mehreren Personen eine als Tricholoma-equestre-Syndrom beschriebene Muskelschwäche (Rhabdomyolyse) ausgelöst, die in einigen Fällen tödlich endete. In Frankreich erkrankten zwischen 1992 und 2000 zwölf Menschen nach dem Verzehr des Grünlings, von denen drei an den Folgen der Vergiftung verstarben.

Verantwortlich für das Auftreten der lebensgefährlichen Muskelschwäche scheint ein kleines Kohlenwasserstoffmolekül aus einem Cyclopropenring mit Carboxygruppe (Cycloprop-2-en-carbonsäure) zu sein. Allerdings soll der im Grünling und in der ostasiatischen Täublingsart Russula subnigricans enthaltene Giftstoff nicht bei jedem Menschen wirken.

Der Gelbgrüne Ritterling (Tricholoma flavovirens) und der Kiefernwald-Grünling (Tricholoma auratum) werden von einigen Autoren nicht als eigenständige Arten anerkannt, sondern als Abweichungen von der Typus-Art Tricholoma equestre gesehen. Ähnlich ist auch der ebenfalls giftige Schwefelritterling (Tricholoma sulphureum), der entfernt stehende Lamellen und einen Geruch nach Leuchtgas besitzt. Der Grüngelbe Ritterling (Tricholoma sejunctum) hat weißliche Lamellen. Der Violette Ritterling (Tricholoma nudum) ist violett bis rötlichbraun.

Das Bild ist gemeinfrei.

 

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